Gericht schafft Datenautomatik-Klausel ab

Verbraucherschützer können einen weiteren Erfolg gegen Datenautomatik-Klauseln in Mobilfunkverträgen verzeichnen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Datenautomatik-Klauseln eine „unzumutbare, nachträgliche Veränderung eines Mobilfunkvertrags“. Das Landgericht Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale Bundesverband Recht und untersagt künftig dem Mobilfunkbetreiber Vodafone seinen Kunden ohne Einwilligung zusätzliches Datenvolumen per Datenautomatik zu verkaufen. Weiter müsse der Mobilfunkprovider drei spezifische Klauseln abändern. Rechtskräftig ist das Urteil vom Dezember jedoch noch nicht. In einem ähnlichen Verfahren gegen den Netzbetreiber Telefónica Deutschland hatten Verbraucherschützer bereits ein Unterlassungsurteil erwirkt. Gegen dieses Urteil ist der Netzbetreiber in Berufung gegangen – eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird in Kürze erwartet.