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Ausweispflicht beim SIM-Karten-Kauf


Ausweispflicht bei SIM-Karten-Kauf

Nun kommt sie doch, eine Ausweispflicht für den Kauf einer SIM-Karte auf Guthabenbasis. Bislang konnten Kunden SIM-Karten im nächsten Discounter oder Handyshop ohne Ausweis kaufen. Dank des immer größer werdenden Terror-Problems durch unentdeckte Kommunikation via Prepaid-Karte verabschiedet jetzt die Bundesregierung ein Gesetz zur Aktivierung von Mobilfunkdiensten.

Der Paragraph 111 des Telekommunikationsgesetzes (Teil des Anti-Terror-Gesetzes) sieht vor, dass ein Käufer seine Identität durch einen gültigen Personalausweisen nachzuweisen hat. Dabei sind die Attribute wie Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtstag entscheiden.

Für Verbraucher wird die Aktivierung einer SIM-Karte dadurch komplizierter. So müssen sich Kunden ab dem 01. Juli per Postident- oder Videoident-Verfahren verifizieren lassen. Einfacher geht es, wenn die SIM-Karte direkt im Handyshop gekauft und aktiviert wird. Wir raten: Ausweis nicht vergessen!

Datum: 22.06.2017

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